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Rechtschreibregeln

Eigentliches Ziel der Mundartschreiber war und ist die lautschriftliche Wieder­gabe der gesprochenen Basisdialekte, auch wenn sich bei Mundart-Aktivisten dies heute nur schwer erkennen lässt. Rechtschreibung und Lautlehre sollten eine Einheit bilden beim fachgerechten Aufzeichnen von Grundmundarten des deutschen Sprachgebietes.

Das amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung verzeichnet die Laut- Buchstaben-Zuordnungen aller Vokale und Konsonanten. Grundlegende unter ihnen bestimmen für deutsche Wörter, wie die einzelnen Laute im Regelfall zu schreiben sind; zusätzliche regeln die besondere Kennzeichnung der langen Vokale, die besondere Kennzeichnung der kurzen Vokale durch Konsonanten­verdopplung sowie weitere zu ordnende Besonderheiten. Für Fremdwörter des Deutschen gelten spezielle Regeln.

Nach formaler Wiedereinführung durch die letzte Rechtschreibreform enthielt der aktuelle Rechtschreib-Duden diese Laut-Buchstaben-Zuordnungen wenige Jahre als Anhang (23. Auflage).

Die Laut-Buchstaben-Zuordnungen der Vokale sehen keine Doppelschreibung der Buchstaben ä, i, ö, u, ü vor. Auch bei w wirkt eine etwaige Verdopplung unsachgemäß, da hier ein schriftliches Doppel-v in Erscheinung tritt.

Für die Bühnensprache maßgebend ist die im Siebs’schen Wörterbuch wieder­gegebene reine Aussprachenorm. Sie beinhaltet die Definition ae/ao/oö mit offenem Laut an betonter 1. Stelle und geschlossenem 2. Vokal für die Doppel­laute ei/au/eu. Auch besteht nach wie vor die permanente Auslautverhärtung am Wortende, bei der die Verschluss­laute b, d, g immer als p, t, k auszu­sprechen sind.

Das Siebs’sche Wörterbuch kennt auch noch eine gemäßigte Aussprachenorm. Damit soll die Sprachwirklichkeit etwas näher rücken; im Einzelnen betrifft das die Wiedergabe der r-Schwäche. In der ersten Auflage des Duden-Aussprache­wörterbuches blieb das einheitliche /r/ erhalten. Dafür entstand die Definition ai/au/oy mit offenem 1. und 2. Laut für die 3 deutschen Diphthonge, wie dies in den Laut-Buchstaben-Zuordnungen zur Anwendung gelangt ist.

Ebenfalls in Richtung gemäßigter Norm tendiert das Duden-Aussprachewörter­buch in jüngster Zeit. Es enthält jetzt die bairische Umwandlung der Endung <-er> in den geschwächten a-Laut der Schwundstufe, wie sie ähnlich auch im Berlinerischen vorkommt. Aus hiesiger Sicht ist das abzulehnen, da in Hessen andere Verhältnisse herrschen. Weiter­hin nicht zugestimmt werden kann dem Versuch von Wörterbüchern, den halb­offenen englischen e-Laut in vorderster Reihe zwischen dem geschlossenen und offenen zusätzlich unterzubringen.

Die angewandte Doppelschreibung von Konsonanten verschleiert die wirkliche Situation und führt bei der Aussprache zu falschen Schlussfolgerungen. Öfters glauben Deutsche, dass die Aussprache der Vokale allein von der Schreibweise der Konsonanten abhänge. Tatsächlich spiegelt die konsonantische Umgebung nicht automatisch die wahre Quantität der Vokale wider. Das beherrschende Element im Deutschen und im mittel­hessischen Großdialekt sind die Vokale (Selbstlaute), wie es auch die deutsche Bezeichnung klar wiedergibt.

Für ein schriftsprachliches Verständnis im Deutschen nicht unbedingt notwen­dig erscheint die Doppelschreibung von Konsonanten am Wortende. Im Auslaut von "Tipp" ist heute zu verdoppeln, da der verdoppelte Buchstabe p im Verb "tippen" zum Wortstamm gehören soll. Das oberhess. Verb <hon> (holen) mit Kurzvokal besitzt keinen Wortstamm, obwohl der Imperativ Singular gekürzt <holl> lautet. Ähnliches gilt für <fan> (fallen), auch wenn der Imperativ nach wie vor <fall> heißt. Nicht verdoppelt wird bei hochdeutschen Einsilbern wie "ab", "bis", "in", "mit", "ob", "was".

Das beschriebene Silbengelenk betrifft die tatsächlich vorhandene Sprechsilbe in der Sprachwirklichkeit.

Bei einer Erhebung von Basisdialekten vor Ort ist neben der Dialektschreibung zusätzlich die Internationale Lautschrift anzuwenden. Das muss praxisbezogen und fachgerecht erfolgen, sodass diese gut aufgezeichneten Dialektwörter von Berufssprechern in authentischer Form gesprochen werden können.


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